Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 2019
§ 1 Geltungsbereich
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der MICHELFELDER GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners der MICHELFELDER GmbH auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Angebote der MICHELFELDER GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der MICHELFELDER GmbH.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der MICHELFELDER GmbH. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der MICHELFELDER GmbH zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit einem Zulieferer der MICHELFELDER GmbH.
§ 3 Preise
- Soweit nicht anders angegeben oder vereinbart, hält sich die MICHELFELDER GmbH an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 90 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der MICHELFELDER GmbH genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
- Die Preise verstehen sich – soweit nicht anders vereinbart – als Abholpreise am Sitz der MICHELFELDER GmbH einschließlich üblicher Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
- Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarungen über den Wegfall dieses Erfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der MICHELFELDER GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen wie beispielsweise Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u.ä., auch wenn sie bei Lieferanten der MICHELFELDER GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die MICHELFELDER GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die MICHELFELDER GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurück zu treten.
- Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, so ist der Vertragspartner der MICHELFELDER GmbH nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die MICHELFELDER GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadensersatzansprüche gegen die MICHELFELDER GmbH herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die MICHELFELDER GmbH nur berufen, wenn sie ihren Vertragspartner hiervon unverzüglich benachrichtigt hat.
- Sofern die MICHELFELDER GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, haftet MICHELFELDER GmbH nur, wenn der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der MICHELFELDER GmbH beruht.
- Die MICHELFELDER GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung und Teilleistung ist für den Vertragspartner nicht von Interesse. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen der MICHELFELDER GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen wie nebenvertraglichen Verpflichtungen des Vertragspartners voraus.
- Gerät der Vertragspartner in Annahmeverzug, so ist die MICHELFELDER GmbH berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Vertragspartner über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Vertragspartner über.
Wird der Versand auf Wunsch des Vertragspartners verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft der MICHELFELDER GmbH auf den Vertragspartner über.
§ 6 Gewährleistung
- Die Gewährleistungsfrist für von der MICHELFELDER GmbH hergestellte Produkte beträgt ein Jahr ab Ablieferung bzw. Abholung der Ware; maßgeblich für den Beginn der Verjährungsfrist ist der Gefahrübergang.
- Werden Transport- und Lagerungsanweisungen der MICHELFELDER GmbH nicht befolgt oder Änderungen an von der MICHELFELDER GmbH gelieferten Produkten vorgenommen, so entfallen eventuelle Ansprüche wegen Mängel der von der MICHELFELDER GmbH gelieferten Produkte, wenn der Vertragspartner eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
- Eventuelle Mängel müssen der MICHELFELDER GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt werden können, sind der MICHELFELDER GmbH unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast hinsichtlich sämtlicher Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels sowie für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge obliegt dem Vertragspartner der MICHELFELDER GmbH.
- Wählt der Vertragspartner der MICHELFELDER GmbH wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Vertragspartner der MICHELFELDER GmbH nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Vertragspartner, soweit ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich in diesem Fall auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelbehafteten Sache. Dies gilt nicht, wenn die MICHELFELDER GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
- Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch die MICHELFELDER GmbH nicht. Eventuelle Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Die MICHELFELDER GmbH behält sich das Eigentum an der von ihr gelieferten Ware bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus der mit dem Vertragspartner bestehenden, laufenden Geschäftsbeziehung vor.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und insbesondere ordnungsgemäß zu lagern.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, der MICHELFELDER GmbH einen eventuellen Zugriff Dritter auf die von der MICHELFELDER GmbH gelieferte Ware, beispielsweise im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder deren Untergang unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie einen eventuellen Wechsel des Sitzes der Niederlassung hat der Vertragspartner der MICHELFELDER GmbH ebenso unverzüglich anzuzeigen.
- Die MICHELFELDER GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und / oder Ziff. 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware heraus zu verlangen.
- Der Vertragspartner ist berechtigt, die von der MICHELFELDER GmbH gelieferte Ware in ordentlichem Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Vertragspartner tritt der MICHELFELDER GmbH bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die MICHELFELDER GmbH nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung ist der Vertragspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die MICHELFELDER GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der MICHELFELDER GmbH nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
- Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Vertragspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag der MICHELFELDER GmbH. Erfolgt eine Verarbeitung mit Gegenständen, die nicht im Eigentum der MICHELFELDER GmbH stehen, so erwirbt die MICHELFELDER GmbH an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von ihr gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, der MICHELFELDER GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
§ 8 Zahlung
- Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der MICHELFELDER GmbH spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeglichen Skonto-Abzug zahlbar. Die MICHELFELDER GmbH ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Vertragspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und verpflichtet sich, den Vertragspartner über die Art der erfolgten Zahlungsverrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die MICHELFELDER GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn sie dem Konto der MICHELFELDER GmbH gutgeschrieben ist. Im Falle von Scheckzahlung des Vertragspartners gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck vom zuständigen Kreditinstitut eingelöst wird.
§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Minderung
Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung wegen eventueller Mängelrügen oder Gegenansprüche nur dann berechtigt, wenn die diesbezüglichen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind Zur Zurückbehaltung ist der Vertragspartner jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis mit der MICHELFELDER GmbH berechtigt.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
- Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln vorliegt.
- Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die MICHELFELDER GmbH für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Anspruch auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von der MICHELFELDER GmbH garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Vertragspartner gegen solche Schäden abzusichern.
- Die Haftungsbeschränkungen und –ausschlüsse in Ziff. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens der MICHELFELDER GmbH entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Soweit die Haftung der MICHELFELDER GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der MICHELFELDER GmbH.
§ 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der MICHELFELDER GmbH und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsbeziehungen zwischen der MICHELFELDER GmbH und dem Vertragspartner ist der Geschäftssitz der MICHELFELDER GmbH.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Vertragspartner einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.